Kirchengemeinden

Ev.-luth. Kirchengemeinde Rastede

"Suchet der Stadt Bestes ... und betet für sie. (Jeremia 29,7)"

Die Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Rastede deckt sich mit dem Gebiet der politischen Gemeinde Rastede. Diese liegt am Rand der Stadt Oldenburg und hat Teil an der stabilen wirtschaftlichen Entwicklung der Region. Der Kirchengemeinde gehören etwa 50% der Bevölkerung Rastedes an, sie hat zzt. also ungefähr 10.500 Gemeindeglieder.

Die Kirche in Rastede wurde im Jahre 1059 gestiftet. Seit dem Jahre 1524 wird an der St.-Ulrichs-Kirche in lutherischer Tradition gepredigt. Heute ist sie an drei Standorten präsent.

Die Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Rastede ist berufen,

  • die Menschen in Rastede an Gott zu erinnern,
  • Gottes Wort und Gebot, wie es in der Bibel festgehalten ist, im eigenen Leben zur Geltung zu bringen und allen Menschen ans Herz zu legen,
  • die Gemeinschaft der Glaubenden zu stärken und Raum zu bieten für Gespräche über Fragen von Glauben und Leben,
  • die Menschen in ihrer wechselvollen Geschichte zu begleiten und ihnen Gottes Nähe zu verkündigen.

Die Kirchengemeinde Rastede weiß sich mit allen Menschen zu einem Leben verpflichtet, das von der Ehrfurcht vor dem Leben geprägt ist. Sie setzt sich für Mitmenschlichkeit und Humanität, Freiheit und Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und Völkerverständigung, Pluralität und Toleranz, Frieden und Gerechtigkeit vor Ort und überall auf der Erde ein und ermutigt einen jeden Menschen in Liebe und Geduld seine Verantwortung wahrzunehmen in Familie und Beruf, in Staat und Gesellschaft für das Gelingen des Lebens und für den Schutz von Mensch und Natur.

Vier Pfarrer*innen sind in der Kirchengemeinde Rastede tätig, um die Menschen in ihrer je eigenen wechselvollen Geschichte zu begleiten, ihnen Gottes Nähe zu verkündigen und auch die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Konfessionen und Religionen zu fördern.

Hier liegen die jeweiligen geografischen Schwerpunkte im pfarramtlichen Dienst der Pfarrer*innen.

Ausdrücklich weist der Gemeindekirchenrat darauf hin: die Pfarrbezirkszugehörigkeit entscheidet nicht darüber, welche Kirche man zu besuchen hat oder in welchem Gemeindehaus man Veranstaltungen besuchen darf. Die Pfarrbezirkszugehörigkeit legt lediglich fest, welcher Pfarrer / welche Pfarrerin anlässlich von Geburtstagsfeiern, Ehejubiläen, Hochzeiten, Festen vor Ort erster Ansprechpartner / erste Ansprechpartnerin ist.

 

 

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